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20.10.2023: Die Kreisverwaltung Kleve hat den Bau und Betrieb von zwei Groß-Windkraftanlagen unmittelbar am Reichswald genehmigt.

Am 12. Oktober 2023 hat der Kreis Kleve auf seiner Website die Genehmigungsbescheide für die beiden Groß-Windkraftanlagen in Reichswalde veröffentlicht. Die amtliche Bekanntmachung in der Rheinischen Post und NRZ erfolgte erst am 19. Oktober 2023.

 

Naturverbundenen Menschen dreht sich bei der Durchsicht der Genehmigungsbescheide der Magen um. Wie betreiberfreundlich Genehmigungsverfahren vor dem Hintergrund der politischen Situation und Gesetzesänderungen geworden sind, zeigt sich unter anderem im Bereich der Abschaltung zur Vermeidung der Tötung windenergieempfindlicher geschützter Arten. Bekanntlich sollen die Anlagen an einem äußerst sensiblen Standort errichtet werden. Deshalb waren die Chancen auf eine Genehmigung in der Vergangenheit schlecht. Grund genug für einen Investor, sich vor ein paar Jahren zurückzuziehen.  

 

Anno 2023 aber werden die Anlagen genehmigt. Für den Wespenbussard schreibt die Behörde von Mai bis August bei Windgeschwindigkeiten unter 5,5 m/s eine Abschaltung vor. Allerdings nur dann, wenn im selben Jahr anerkannte Ornithologen in einem Radius von nur 500 m eine Brut nachgewiesen haben. 

 

In der Begründung der Ablehnung des Vorhabens von ABO Wind hieß es 2017 noch: „… Wespenbussard… kollisionsgefährdet … Mindestabstand von 1.000 m zum Horststandort …, um eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos zu vermeiden. Diese Abstände werden von den geplanten Anlagen… unterschritten.“  Zudem ist nicht von der Hand zu weisen, dass auch die Meldung eines Horstes eine Gefahr für die Tiere bedeutet. Wer eine entsprechende Suchanfrage in Google eingibt, findet zahlreiche Beispiele für zerstörte Horste, die augenscheinlich Windkraftbetreibern im Weg gestanden haben.  

 

Windenergiesensible Arten wie der Mäusebussard, Habicht oder die Waldschnepfe spielen im Genehmigungsbescheid für Abschaltungen überhaupt keine Rolle.

 

Die Frist für die Einreichung von Klagen gegen die Genehmigungsbescheide beträgt vier Wochen. (Die Bürgerinitiative ist leider nicht klageberechtigt.)
 

Zum RP-Artikel: "Zwei Jahre für die Genehmigung von zwei Windrädern"

Zum Genehmigungsbescheid der Windkraftanlage 1...
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