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05.07.2023: Bis zum 28.07.2023 können Sie dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW mitteilen, wie Sie zum Ausbau der Windkraft in nordrheinwestfälischen Wäldern stehen.

Direktlink zum Beteiligungsportal

 

 

Liebe Reichswald-Freundinnen und Reichswald-Freunde,

 

nur noch bis zum 28.07.2023 bleibt Ihnen Zeit, dem zuständigen Ministerium des Landes mitzuteilen, wie Sie zu dem Vorhaben stehen, die Windkraft massiv in nordrheinwestfälischen Wäldern auszubauen. Hierzu ist eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) vorgesehen.

 

LEP für Zukunft vieler Wälder NRWs einschließlich des Reichswalds entscheidend

Weil sich die Planungen in den Regierungsbezirken und danach auch in den Kommunen an die Vorgaben der Landesregierung zu halten haben, ist das Verfahren für die Zukunft des Reichswalds von größter Bedeutung. Eine im Rahmen des LEP-Verfahrens erstellte Potentialstudie weist bereits große Teile des Reichswalds als möglichen Standort für Windkraftanlagen aus.

 

Errichtung von Windkraftanlagen längst nicht nur in Nadelwäldern geplant 

Anders als noch vor ein paar Monaten in der Öffentlichkeit diskutiert, ist es nämlich keinesfalls so, dass „nur“ Nadelwälder für den Windkraftausbau genutzt werden sollen. Die Anlagen sollen in Nadelwaldbereichen (!!) errichtet werden. Das bedeutet, dass ein Wald ins Visier gerät, sobald auf bestimmten Parzellen vorrangig (ab 51%) Nadelbaumarten stehen. Auch, wenn der Rest des Waldes Misch- oder Laubwald ist, steht das dem Windkraftausbau nicht im Weg. Wie groß so eine Parzelle sein muss bzw. wie klein sie sein darf, schreibt der LEP nicht vor. Und sogar in Mischwäldern, in denen Flächen durch Stürme oder Dürren geschädigt wurden, sollen Windkraftanlagen errichtet werden können (s. Umweltbericht, Seite 41). Dasselbe gilt für Waldbereiche, die sich nach Kyrill und späteren Stürmen schon von alleine erholt haben (sog. Naturverjüngung) oder aufgeforstet wurden. Ob eine Waldfläche die Vorgaben des LEP zum Windkraftausbau erfüllt, entscheidet die Untere Forstbehörde (s. Synopse, Seite 6). Im Fall des Reichswalds ist dies Wald & Holz NRW, also der Flächeneigentümer selbst und damit Nutznießer einer möglichen Verpachtung von Waldflächen für den Windkraftausbau.

 

Sie können sich persönlich ins Verfahren einbringen

Leider haben die Medien ihre Berichterstattung auf die geplante Abschaffung von Mindestabständen zur Wohnbebauung verkürzt. Über das, was den nordrheinwestfälischen Wäldern droht, falls die geplanten Änderungen beschlossen werden, wurde kaum bis gar nicht berichtet. Von der Tatsache, dass Sie sich im Verfahren einbringen können, ganz zu schweigen. Den Inhalt einer Pressemitteilung des NABU NRW bzgl. des Entwurfes des geänderten Landesentwicklungsplans sucht man in Zeitungen und auf Nachrichtenportalen vergebens. Das Verfahren läuft in einer Zeit, in der die Ressourcen der Bürgerinitiative u.a. urlaubsbedingt knapp sind und es technische Probleme mit der alten Website der BI gab. Deshalb werden diese Informationen erst heute auf dieser Website veröffentlicht.

 

Kritische Auseinandersetzung mit LEP-Änderungen verfügbar (Stellungnahme zum Download) 

Wir haben eine Beispiel für eine mögliche Stellungnahme vorbereitet, das Sie für eine persönliche Eingabe nutzen können. Was ist zu tun? Es gibt mehrere Optionen. Angesichts des nahenden Fristendes ist bei ihnen allen der Zeitdruck sehr groß:

 

  1.  Am wirkungsvollsten ist es, wenn Sie sich die Unterlagen zum Änderungsverfahren anschauen und selbst eine Stellungnahme verfassen. Sie finden die Planbegründung, Synopse, den Umweltbericht sowie die Flächenanalyse auf der Website des Ministeriums in der linken Spalte der folgenden Seite: https://beteiligung.nrw.de/portal/rpv/beteiligung/themen/1003167
     
  2. Falls Ihnen die Zeit hierfür fehlt, erreichen Sie den „zweitbesten“ Effekt, indem Sie die Vorlage der BI durchlesen und einige der hierin aufgeführten Argumente nutzen, um selbst ein Schreiben zu erstellen.
     
  3. Haben Sie überhaupt keine Zeit? Dann schauen Sie sich an, ob Sie mit den Argumenten aus dem Beispiel einverstanden sind. Bevor Sie die Stellungnahme abgeben, streichen Sie ggf. nicht Zutreffendes.
     

Zur Stellungnahme (Klick auf Link startet Download)
 

Wir empfehlen wir den Versand von Stellungnahmen per Post. Dies sollte dann allerdings natürlich in der ersten Wochenhälfte erfolgen, damit Ihr Schreiben rechtzeitig in Düsseldorf ankommt und noch berücksichtigt werden kann.

 

Die Postadresse lautet:

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Landesplanungsbehörde
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf

 

E-Mail-Adresse zur Übermittlung von Stellungnahmen:

landesentwicklungsplan(at)mwike(dot)nrw(dot)de
 

Der Reichswald und seine Bewohner brauchen Sie!

Ende 2016/ Anfang 2017 war der neue Landesentwicklungsplan eines der Planwerke, die für die Verschonung des Reichswalds vor dem Bau und Betrieb von 12 Groß-Windkraftanlagen entlang des Kartenspielerwegs entscheidend waren. Entsprechend weitreichend können die Folgen der nun geplanten Änderungen sein. Deshalb ist es wichtig, dass es hierzu nicht kommt.

 

Bitte machen Sie stellvertretend für die Flora und Fauna des Waldes von der Möglichkeit Gebrauch, sich schriftlich zu den Plänen der Landesregierung zu äußern!

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