Gegenwind im Reichswald

Genehmigungsverfahren Engelsstraße 

Bis zum 13. März 2023 können Sie sich schriftlich bei der Kreisverwaltung Kleve zum Antrag der Firmen Naturwerk Kraftwerk Kleve I GmbH und Naturwerk Kraftwerk Kleve II GmbH für den Bau und Betrieb von zwei Groß-Windkraftanlagen unmittelbar am Reichswald äußern. Den Bekanntmachungstext dazu finden Sie hier.

 

Wer darf eine Stellungnahme abgeben?

Einwendungen kann jede/r Bürger:in, jeder Verein und jede sonstige Organisation erheben. Die Kreisverwaltung Kleve als Genehmigungsbehörde hat von Amts wegen die Aufgabe, jede Einwendung auf ihren sachlichen Gehalt zu prüfen. 
 

Wie kann ich meine Einwändungen gelten machen?

Die Kreisverwaltung Kleve berücksichtigt sowohl per Post oder Einwurf als auch per E-Mail eingehende Stellungnahmen. Die Adresse lautet: 
 

Kreisverwaltung Kleve
Fachbereich 6-Technik
Abteilung 6.1 - Bauen und Umwelt 
Nassauerallee 15-23
47533 Kleve

windkraft@kreis-kleve.de

De-Mail-Verfahren: info@kreis-kleve.de-mail.de

Bitte denken Sie daran, dass Einwendungen sowohl den Vor- als auch Familiennamen und Ihre vollständige Anschrift enthalten müssen. Eine Unterschrift ist gemäß Bekanntmachungstext nicht erforderlich, aber empfiehlt sich selbstverständlich. 

Worauf muss ich achten?

Bitte beachten Sie, dass Sie beispielsweise im Betreff die korrekten Aktenzeichnungen und Kennungen verwenden:

6.1/6.3-323-00615-2021-09-GV, mit der Kennung WEA 2
6.1/6.3-323-00616-2021-09-GV, mit der Kennung WEA 1

Achtung: 
Die NATURWERK Kraftwerk Kleve I GmbH beantragt die Anlage mit der Kennung WEA 2.
Die NATURWERK Kraftwerk Kleve II GmbH beantragt die Anlage mit der Kennung WEA 1.
 

Im Idealfall geben Sie bitte für jede Windkraftanlage eine eigene Stellungnahme ab. Soweit keine standortspezifischen Details betroffen sind, können die Texte ggf. deckungsgleich sein und sich nur durch das Aktzenzeichen sowie die Kennung der Anlage unterscheiden.  

 

Wo finde ich die Antragsunterlagen?

Die Antragsunterlagen des Investors liegen bis zum 27. Februar 2023 sowohl in Papierform als auch digital öffentlich aus. WEA 1
WEA 2 

 

Was darf ich schreiben?

Sie dürfen alle Argumente anführen, die Ihrer Meinung nach gegen den Bau von Windkraftanlagen so nah am Reichswald sprechen. Dabei stehen die drei untenstehenden Optionen zur Auswahl.  
 

1. Individuelles Schreiben

Ein individuelles Schreiben ist die beste Form der Stellungnahme. Idealerweise verwenden Sie hierbei folgenden oder ähnliche Formulierungen:
 

1. Schreiben

Betreff: Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Stadt Kleve | Aktenzeichen 6.1/6.3-323-00615-2021-09-GV, mit der Kennung WEA 2 

Hier: Einwendungen gegen das Vorhaben

 

2. Schreiben

Betreff: Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) im Gebiet der Stadt Kleve Aktenzeichen 6.1/6.3-323-00616-2021-09-GV, mit der Kennung WEA 1

Hier: Einwendungen gegen das Vorhaben

 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Kleve mache ich hiermit die folgenden Einwenden gegen das Vorhaben geltend: 

<Darstellung der Einwände>

Ort, Datum, Unterschrift
Vor- und Nachname 
Vollständige Adresse 

 

2. Argumentationshilfe als Hilfestellung 

Um Ihnen die Erstellung eines Schreibens zu erleichtern, haben wir eine Argumentationshilfe erstellt. Nutzen Sie gerne Inhalte daraus für Ihre Stellungnahme. Gegebenenfalls können Sie auch einzelne Passagen als Textbausteine verwenden. 

 

3. Argumentationshilfe als Formular

Sie haben keine Zeit, ein eigenes Schreiben zu erstellen? Dann können Sie die Argumentationshilfe auch als Formular ausfüllen und an die Kreisverwaltung senden. Kreuzen Sie die Argumente an, die Sie teilen und ergänzen ggf. weitere Gründe, die Ihrer Meinung nach gegen das Vorhaben sprechen. Dann tragen Sie Ihren Namen sowie das Datum und die Adressdaten ein, unterschreiben das Formular und schicken zur Kreisverwaltung. 

 

Zur Argumentationshilfe...

 

 



Der Vollständigkeit halber möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Bürgerinitiative eine Rechtsberatung nicht vornehmen können. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen.