Diese Woche wurde bekannt, dass der Kreis Kleve in seiner Funktion als Genehmigungsbehörde bereits im Dezember 2025 seine Zustimmung für den Bau und Betrieb von vier Groß-Windkraftanlagen in Goch-Nierswalde erteilt hat. Bei dem Standort handelt es sich um ein an drei Seiten von Wald umschlossenes Gebiet. Weil der Regionalplan Düsseldorf es als Beschleunigungsgebiet für den Windkraftausbau darstellt, wurde eine Vielzahl von Prüfungen nicht durchgeführt, die andernorts üblich sind, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.
Wie im Genehmigungsbescheid nachzulesen ist, wurde auf die nachfolgenden Prüfungen im Zulassungsverfahren verzichtet:
- Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG
- FFH-Verträglichkeitsprüfung gem. § 34 Abs. 1 BNatSchG
- Artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 Abs. 1 BNatSchG
Angesichts der Tatsache, dass es sich um ein sowohl aus Gründen des Arten- als auch Kulturgutschutzes sensibles Gebiet handelt, ist dies mehr als schmerzlich.
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Öffentliche Bekanntmachung (Rheinische Post, 07.02.2026)

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